Genehmigung

Genehmigung

Bei Umbauten und Neubauten müssen umfangreiche gesetzliche Vorgaben erfüllt werden:

Das Bauplanungsrecht regelt, welche Nutzungen auf  Grundstücken möglich sind und welche Gebäudeformen, welche Größe und Lage der Gebäude auf dem jeweiligen Grundstück zulässig sind. Hierbei wird auch darauf geachtet, dass sich das geplante Gebäude in das Umfeld der Stadt und der Landschaft eingliedert.

Das Bauordnungsrecht regelt alle baulich-technischen Belange der Gebäude und der Gebäudeteile, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit bei Erstellen und Nutzung der Gebäude. Die Belange der Nachbarn werden hierbei ebenfalls berücksichtigt.

Für das Erstellen von Bauanträgen beraten wir unsere Bauherren im Vorfeld und stimmen die Genehmigungsfähigkeit mit den zuständigen Behörden ab. Wir begleiten das Bauantragsverfahren bis zur Erteilung der Baugenehmigung.

Um zu klären, ob eine gewünschte Baumaßnahme genehmigungsfähig ist, können wir vorab eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauaufsichtsamt stellen. Dadurch entsteht für die Bauherren ein geringerer Aufwand, wenn Zweifel über die Genehmigungsfähigkeit bestehen.